ZVK-Stiftung

Tel:  +49 (0) 4705 / 9518-0
(Mo-Fr 9:00-11:00, Do 15:00-17:00)
E-Mail: stiftung@physio-akademie.de 

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Antragsverfahren

Anträge auf Förderung werden nur bearbeitet, wenn Fördermittel ausgeschrieben sind.

Fördermittel werden auf der Webseite der Stiftung ausgeschrieben, und ggf. zusätzlich in der Verbandszeitschrift „Zur Sache Physiotherapie" von Physio-Deutschland, den online-Portalen und Newslettern von Physio-Deutschland und der Physio-Akademie gGmbH, sowie nach Möglichkeit in weiteren physiotherapeutischen Fachzeitschriften und/oder Verteilerkreisen. In der Ausschreibung werden die jeweils zur Verfügung stehenden Mittel und eine Frist zur Einreichung von Anträgen genannt.

Die Form der Antragstellung wird in der jeweiligen Ausschreibung explizit beschrieben, und für einen Antrag muss das passende Antragsformular der Stiftung verwendet werden (Antrag für eine quantitative bzw. qualitative Forschungsmethodik). Anträge auf anderen Formularen und/oder in anderen Dateiformaten (auch komprimierte Dateien) werden nicht bearbeitet. Anträge sollten generell keine Fotos, Bilder etc. enthalten.

Die Projektskizze soll generell Auskunft geben über:

  1. die geplante Vorgehensweise einschließlich Auswertungsmethodik,
  2. erwarteter Erkenntnisgewinn,
  3. ethische und rechtliche Gesichtspunkte (Patienteninformation, Patienten- Einverständniserklärung, ggf. Einverständnisse von Klinikleitungen, Datenschutz- bzw. Datenbesitzverhältnisse, etc.).

Bitte mailen Sie Ihren Antrag an den Stiftungsvorstand, in Person Herr Stefan Hegenscheidt (s.hegenscheidt@physio-akademie.de)

Die Geschäftsstelle der ZVK-Stiftung an der Physio-Akademie ist bemüht, den Antragsstellern innerhalb von drei Monaten nach Fristende eine Entscheidung mitzuteilen. Die ZVK-Stiftung gibt Antragstellern keine inhaltlichen Rückmeldungen über das Ergebnis des anonymen Bewertungsverfahrens der eingereichten Anträge.

Die Leiter der geförderten Projekte verpflichten sich bei Annahme von Fördermitteln,

  • auf die Förderung durch die ZVK-Stiftung in angemessener Form bei Poster-Präsentationen, in Veröffentlichungen etc. hinzuweisen.
  • der ZVK-Stiftung einmal jährlich über den Fortgang des Projekts zu berichten; dies kann auch unter Hinweis auf Veröffentlichungen erfolgen.
  • Belege über die Verwendung der Mittel vorzulegen.
  • Ihr Einverständis dazu zu geben, den Umstand der Förderung in Verbindung mit Projektmerkmalen (Thema, Fragestellung, Methodik, o.ä.) über Verbandsstrukturen von Physio-Deutschland publik machen zu lassen.

Verstöße gegen die Förderungsgrundsätze, falsche Angaben oder Nicht-Durchführung des Projekts können zur Rückforderung der Fördermittel führen.